Auch ich finde sehr wichtig, dass wir beim Wählen nicht darauf reduziert werden, nur eine einzige (Ja-) Stimme abgeben zu dürfen nach dem ebenso oft wie falsch umjubelten Motto "one man - one vote". Dieses Motto betrifft nur die Gleichheit der Wahl, aber nicht deren Freiheit. Es müsste eigentlich lauten "each man - one vote to every candidacy", also "jedem eine Stimme zu jeder Kandidatur". Denn freilich bin auch ich gegen ein Zensuswahlrecht, wonach insbesondere im deutschen Kaiserreich das Dreiklassenwahlrecht galt, so dass die Reichen ein mehrfaches Wahlrecht der Armen hatten. Damals gab es in Deutschland keine Gleichheit im Wahlrecht. Heute gilt zwar Gleichheit, aber noch immer keine Freiheit, weil wir nicht zu JEDER Bewerbung eine Stimme (zumindest eine Jastimme) abgeben dürfen.
Etwa bei den hessischen (wohl kopiert von den rheinland-pfälzischen) Kommunalwahlen kann jeder Wähler laut § 18 Abs.1 Satz 1 Nr.1 und Nr.3 des hessischen KWG jeweils so viele (Ja-) Stimmen abgeben wie Gemeindevertreter zu wählen sind und kann jeweils drei (Ja-) Stimmen davon kumulieren.
Laut § 38 Abs.1 der hessischen Gemeindeordnung (HGO) beträgt die Zahl der Gemeindevertreter z.B. in Gemeinden von 100 001 bis zu 250 000 Einwohnern (wie etwa Darmstadt) 71, so dass jeder Wähler dort 71 (Ja-) Stimmen abgeben darf (bei der Wahl der dortigen Stadtverordnetenversammlung).
Nun sind 71 (Ja-) Stimmen gewiss mehr als 10, wobei mir klar ist, dass Werner ausdrücklich von "(Zweit-)stimmen" spricht, also insbesondere von (Ja-) Stimmen, die nicht irgendwelche kommunalen Listen, sondern etwa die Landeslisten bei der Bundestagswahl betreffen.
Mir sind aber auch die 71 Stimmen nicht genug, sondern ich möchte darauf aufmerksam machen, dass echte Wahlfreiheit unbedingt erfordert, dass jeder Wähler JEDE Bewerbung bewerten darf, also so viele Stimmen (und zwar jeweils als Jastimme oder als Neinstimme) abgeben darf wie Bewerbungen jeweils vorhanden sind. Denn wenn sich z.B. um eine Stadtverordnetenversammlung von 71 Gemeindevertretern 5 verschiedene Kommunallisten (etwa CDU, SPD, FDP, Bündnisgrüne, Linke) bewerben mit z.B. jeweils 60 Bewerbern, dann sind das zusammengezählt 300 Bewerber, die ich unbedingt einzeln bewerten können muss, so dass mir auch 71 Stimmen (die ohnedies nur Jastimmen sind für notorische Jasager, indem ich nicht auch jeweils stattdessen eine Neinstimme abgeben kann !) nichts nützen, weil ich mich dann zu immerhin mindestens 229 Bewerbern zwangsweise der Stimme enthalten muss (denn 300 minus 71 ergibt 229), und sogar zu noch mehr Bewerbern, wenn ich von der (ohnehin abwegigen) Möglichkeit des Kumulierens Gebrauch mache.
Überhaupt nicht klar ist mir zudem, ob Werner nur Jastimmen meint, oder auch Neinstimmen. Ich halte jedenfalls für viel wichtiger, dass wir endlich auch NEIN-Stimmen abgeben dürfen, als dass wir
jeweils 10 Stimmen (nur als Jastimmen ?) abgeben dürfen.
Vielleicht meint Werner ja aber, dass wir diese 10 Stimmen entweder als JA oder als NEIN abgeben dürften. Die Neinstimmbefugnis fände ich jedenfalls unverzichtbar, wie ich gleich anschließend zeigen werde.
Und ich gehe ergänzend davon aus, dass Werner meint, dass wir zu JEDER Bewerbung jeweils 10 Ja- oder Neinstimmen abgeben können.
Auf dieser von mir vermuteten Grundlage möchte ich jetzt erörtern, ob diese Verzehnfachung der Stimmenzahl wirklich genial (und auch sinnvoll oder sogar notwendig) ist, oder ob sich dies vielleicht eher chaotisierend und verwirrend auswirkt, so dass stattdessen etwa genügen sollte, nur jeweils eine einzige Stimme (als Jastimme oder als Neinstimme) zu JEDER Bewerbung abgeben zu dürfen.
Ich weiß die richtige Antwort leider immer noch nicht, neige aber dazu, nur jeweils eine einzige Stimme zu akzeptieren.
Dagegen (und also vielleicht für Werners Idee) spricht vielleicht die immer wieder vorgebrachte Kritik an der sogenannten direkten Demokratie (durch Volksentscheid), dabei sei das Stimmvolk gezwungen, auch noch so schwierige Fragestellungen schlicht mit JA oder NEIN zu beantworten. Das könne nicht gutgehen, behaupten jedenfalls die notorischen Gegner von Volksentscheiden.
Meines Erachtens klappt das aber doch sehr gut insbesondere in der Schweiz. Und auch dort hat jeder Wähler m.E. nur jeweils eine einzige Stimme, die er als Jastimme oder als Neinstimme zu der jeweiligen Fragestellung abgeben kann, hat mithin m.E. nicht etwa 10 Stimmen, so dass er etwa zur jeweiligen Fragestellung 7 Jastimmen oder 9 Neinstimmen abgeben könnte.
Im Deutschen Bundestag wurde der FDP-Politiker Otto Graf Lambsdorff laut SPIEGEL vermutlich schon in den 1970er Jahren von einem Zwischenfrager, den er zuließ, etwas gefragt, wobei dieser seine Zwischenfrage beendete mit den Worten: "Antworten Sie mir bitte nur mit JA oder NEIN."
Lambsdorff antwortete daraufhin abwehrend: "Lieber Kollege, es gibt Fragen, die lassen sich nicht einfach mit JA oder NEIN beantworten. Sonst frage ich Sie jetzt einfach mal, ob es stimmt, dass Sie endlich vor 14 Tagen aufgehört haben, ihre Frau zu verprügeln. Antworten Sie mir bitte nur mit JA oder NEIN."
Dem Zwischenfrager dürfte dabei klar geworden sein, dass er, wenn er diese Gegenfage mit JA beantwortet hätte, bekannt hätte, seine Frau bis vor 14 Tagen verprügelt zu haben. Die Beantwortung mit NEIN wäre normalerweise so gedeutet worden, dass er seine Frau noch immer verprügelt.
Aber freilich kann eine Beantwortung mit NEIN auch so gedeutet werden, dass ein Verprügeln eben nie stattgefunden hat. Und genau in diesem Sinne würde wohl auch das Stimmvolk eine solche Frage schlicht durch NEIN beantworten.
Demnach würde entgegen der Behauptung von Graf Lambsdorff eben doch jede Frage durch JA oder NEIN beantwortet werden können, auch wenn manchmal nachträglich zu klären ist, was die jeweilige Antwort denn eigentlich im einzelnen bedeutet. Genau diese Kaffeesatz-Leserei betreiben bekanntlich die sogenannten Meinungsforschungs-Institute.
Wer Lambsdorffs Behauptung aber richtig findet, der muss wohl schlussfolgern, dass Fragen nicht nur vom Stimmvolk bei Volksentscheiden, sondern eben auch im Parlament nicht immer schlicht mit JA oder NEIN beantwortbar sind. Und dies, obwohl der Frage-Antwort-Austausch im Parlament bekanntlich viel leichter, flexibler stattfinden kann als etwa bei einem Volksentscheid.
Ich frage mich aber, was diesbezüglich gewonnen wäre, wenn wir nun jeweils 10 JAs oder NEINs abgeben dürften. Lambsdorffs Frage lässt sich jedenfalls nicht dadurch befriedigender beantworten, dass der Zwischenfrager etwa mit 7 JAs bekennt, das Verprügeln seiner Frau vor 14 Tagen beendet zu haben, oder dasselbe etwa mit 9 NEINs verneint.
Mir ist also nicht klar, was die Verzehnfachung der Stimmenzahl bringen könnte.
Klar ist mir jedoch, dass eine Neinstimmbefugnis gerade auch beim Wählen wahrlich unverzichtbar ist:
Mir fiel schon 1980 auf, dass seltsamerweise beim Wählen keinerlei Neinstimmen abgegeben werden dürfen, als ich eine Satzung für den Kreisverband der Darmstädter Grünen zu erarbeiten gebeten wurde.
Damals stand in der Bundessatzung der FDP, dass mit JA oder mit NEIN gewählt werden dürfe, aber nur, wenn nur ein einziger Bewerber für das Amt (z.B. des Bundesvorsitzenden) sich meldet.
Das bedeutet also, dass das Neinstimmen verboten ist, wenn mindestens zwei Bewerber sich melden. Wie praktisch! Die Parteitags-Regie muss also nur dafür sorgen, dass jeweils mindestens zwei Bewerber zur Wahl stehen, und schon ist gewährleistet, dass das jeweilige Amt auf jeden Fall mit irgendwem besetzt wird. Denn die Wähler können dann ja nur noch mit JA oder JA stimmen, können dann also nur noch Jasagen, können nicht mehr etwa BEIDE Bewerber ablehnen, auch wenn BEIDE Bewerber etwa für das jeweilige Amt den Wählern völlig untauglich erscheinen !
Inzwischen ist diese NEIN-Regelung bei Einzelbewerbungen aus der FDP-Satzung schlicht verschwunden, zumal sie wohl ziemlich verräterisch war.
Es gibt sie aber noch z.B. in § 77 des saarländischen Kommunalwahlgesetzes, dessen Abs.1 Satz 4 lautet:
"Ist nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden, so enthalten die Stimmzettel die in Satz 1 genannten Angaben und lauten auf "Ja" und "Nein"."
und dessen Abs.2 Satz 3 lautet:
"Ist nur ein gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden, so gibt die Wählerin ihre oder der Wähler seine Stimme ab, indem sie oder er "Ja" oder "Nein" ankreuzt oder in anderer eindeutiger Weise kennzeichnet."
Desgleichen besagt das niedersächsische Kommunalwahlgesetz in § 45e Abs.1 Satz 5:
"Steht nur eine Bewerberin oder ein Bewerber zur Wahl, so sieht der Stimmzettel ein Feld für eine Ja-Stimme und ein Feld für eine Nein-Stimme vor."
und in § 45e Abs.2 Satz 2:
"Im Fall des Absatzes 1 Satz 5 gibt sie ihre Stimme in der Weise ab, dass sie das Feld für die Ja-Stimme oder die Nein-Stimme entsprechend Satz 1 kennzeichnet."
Desgleichen besagt das schleswig-holsteinische Gemeinde- und Kreiswahlgesetz in § 53 Abs.2:
"Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen worden, muß der Stimmzettel so gestaltet sein, daß die Wählerin oder der Wähler mit "Ja" oder "Nein" stimmen kann."
Da fragt sich also doch, wieso wir nur noch Jasagen dürfen, zu willfährigen Jasagern gemacht werden, sobald mehr als eine Bewerbung zur Wahl steht.
Bekanntlich leben wir im sogenannten "Pluralismus", d.h. insbesondere in einem sogenannten "Mehrparteiensystem", wohingegen in der DDR wie im übrigen damaligen Ostblock, aber auch heute noch immer zumindest in Kuba, China sowie Nord-Korea (wohl auch z.B. im Iran) ein sogenanntes "Einparteiensystem" galt bzw. gilt.
Im "Einparteiensystem" gab bzw. gibt es bekanntlich auch die (mehr oder weniger theoretisch nutzbare) Möglichkeit zur NEIN-Stimmabgabe bezüglich der Einheits-Bewerberliste.
Total übel, weil äußerst freiheitsfeindlich, wäre doch aber, wenn ein "Mehrparteiensystem" zwingend damit verbunden wäre, dass die NEIN-Stimmabgabe verboten sein muss, so dass nur noch das multiple JA-Sagen erlaubt wäre.
Dass dies bei uns (und weltweit in allen "Mehrparteiensystemen"; sogar auch in der sonst so aufmüpfigen Schweiz !) so gehandhabt wird, ist zwar leider eine üble Tatsache, die sich die dumpfen Wählermassen seit Jahrzehnten gefallen lassen.
Dass dies aber nirgends so sein muss, sondern eine geradezu ungeheuerliche Verführung zur Unselbständigkeit bedeutet und dafür sorgt, dass alle Ämter immer schön besetzt sind, auch wenn die jeweilige (dies alles noch dazu bezahlende) Wählerbasis deswegen "im Quadrat springt", sollten wir vielleicht endlich mal erkennen, jedenfalls dann, wenn wir uns nicht immer weiter in die Zerstörung unserer Lebensgrundlagen und bis ins allseitige Elend treiben lassen wollen.
Würden wir endlich mal durchsetzen, dass wir bei jeder Wahl zu JEDER Bewerbung auch jeweils eine einzige Neinstimme (wenigstens eine einzige, wenn schon nicht 10 wie von Werner gewünscht) abgeben dürfen, dann würde dies eine riesige VERSACHLICHUNG der Politik bewirken. Denn dann würden die Hinterleute von jeder einzelnen Listenbewerbung ihre jeweiligen Frontleute aus purem Eigeninteresse nachhaltig daran hindern, den jeweiligen Gegner polemisch schlecht zu machen (wie dies z.B. die SPD zur Europawahl 2009 bekanntlich etwa gegenüber CDU/CSU und FDP tat mit ihrer dümmlich-dreisten Wahlwerbung nach dem Muster von "negative campaigning"). Aus Furcht, sich dann zu viele Neinstimmen des jeweils gegnerischen Wählerlagers einzuhandeln, so dass die Hinterleute der Liste dann kaum ins jeweilige Parlament kämen, würden ebendiese Hinterleute die Frontleute bremsen und zu möglichst SACHLICHER Politik anhalten.
Überdies gehört die Neinstimmbefugnis zu jeder Mindestausstattung menschlicher Selbstbestimmung. So lernen bekanntlich schon Kinder, ihre Persönlichkeit insbesondere dadurch zu entwickeln, dass sie sich Nein zu sagen trauen, also nicht ewig nur Jasagen. Genau deswegen wirkt sich der Verzicht der Wählermassen unserer Völker auf die Neinstimmbefugnis unmittelbar persönlichkeitszerstörend aus und führt schnurstracks in den nächsten Führerkult eines neuen Faschismus hinein, den es doch wohl besser zu vermeiden gälte ! Oder etwa nicht ?