Initiator:
Matthias Leonhard Jonathan
02.03.2010
10:55 Uhr
Jeder hat das Recht zur Wahrung der eigenen Gesundheit und die Pflicht zum Schutz der Gesundheit seiner Mitmenschen. Gegenseitige Hilfe soll angeboten werden. Niemand darf diese Hilfe unterlassen, wenn Gefahr für Leib und Leben bestehet, es sei denn zum Schutze des eigenen Lebens und der eigenen Gesundheit.
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