Initiator:
Matthias Leonhard Jonathan
02.03.2010
10:53 Uhr
Die Familie ist die einzige natürlich begründete Gemeinschaft.
Die Kinder haben das Recht auf die Fürsorge ihrer Eltern und der übrigen menschlichen Gemeinschaft.
Die Eltern haben das vorrangige Recht und die Pflicht der Fürsorge: zum Schutz, zur Versorgung, zur Erziehung und zur Bildung ihrer Kinder.
Insoweit die Kinder zustimmen, dürfen auch andere Menschen den Kindern helfen bzw ➔ Beitrag komplett anzeigen …
03.03.2010 - 20:12 
Werner Winkler
470 Beiträge
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