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Initiator:
Matthias Leonhard Jonathan
02.03.2010
11:02 Uhr

24. Schlussbestimmung

Eine Erweiterung des Gültigkeitsgebietes dieser oder einer ähnlichen Verfassung zum Schutze der Menschenrechte darf nur durch freiwillige Vereinigung von Deutschland mit anderen Ländern oder anderer Länder mit Deutschland erfolgen.

Sämtliche Änderungen der Verfassung bedürfen der Zustimmung des gesamten Volkes.

 

 

06.03.2010 - 19:50 N. M.
59 Beiträge

1. – Volksveto

Dass Verfassungsänderungen künftig der Zustimmung der Volksmehrheit bedürfen sollen, halte auch ich für sehr wichtig (nicht zuletzt im Rahmen meines Volksveto-Konzeptes).

 

Es wurde 15-mal applaudiert

Beifall klatschen

 

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