Initiator:
Matthias Leonhard Jonathan
02.03.2010
11:02 Uhr
Eine Erweiterung des Gültigkeitsgebietes dieser oder einer ähnlichen Verfassung zum Schutze der Menschenrechte darf nur durch freiwillige Vereinigung von Deutschland mit anderen Ländern oder anderer Länder mit Deutschland erfolgen.
Sämtliche Änderungen der Verfassung bedürfen der Zustimmung des gesamten Volkes.
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