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Initiator:
Matthias Leonhard Jonathan
02.03.2010
11:02 Uhr

22. Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsrecht

Alle Menschen, die seit mehr als zehn Jahren in Deutschland leben, deren Lebenspartner, Kinder und Kindeskinder, sollen ein Aufenthaltsrecht und auf Wunsch auch die deutsche Staatsangehörigkeit: „Bürgerrepublik Deutschland“ erhalten.

Die Staatsangehörigkeit kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Das Aufenthaltsrecht in Deutschland wird dadurch nicht berührt.

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06.03.2010 - 18:50 N. M.
59 Beiträge

1. – "Ius sanguinis" oder "Ius soli"

Ok. Aber bitte bedenken Sie den Gegensatz zwischen "ius sanguinis" (= "Recht des Blutes", d.h. der blutsmäßigen Abstammung) und "ius soli" (= "Recht des Bodens").
In der BRD gilt noch immer das Blutabstammungsrecht, d.h. wessen Eltern (zumindest ein Elternteil) deutsch sind/ist, der gilt als Deutscher.
In Frankreich gilt seit der Französischen Revolution das "ius soli", d.h. wer au ➔ Beitrag komplett anzeigen …

 

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