Initiator:
Matthias Leonhard Jonathan
02.03.2010
11:02 Uhr
Alle Menschen, die seit mehr als zehn Jahren in Deutschland leben, deren Lebenspartner, Kinder und Kindeskinder, sollen ein Aufenthaltsrecht und auf Wunsch auch die deutsche Staatsangehörigkeit: „Bürgerrepublik Deutschland“ erhalten.
Die Staatsangehörigkeit kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen widerrufen werden. Das Aufenthaltsrecht in Deutschland wird dadurch nicht berührt.
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06.03.2010 - 18:50 N. M.
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