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Initiator:
Matthias Leonhard Jonathan
02.03.2010
10:46 Uhr

2. Selbstbestimmung

Niemand darf zu etwas gezwungen werden, weder auf Bestreben eines Einzelnen noch auf Verlangen einer Gruppe, sofern er nicht das Leben, die Gesundheit oder die Freiheit eines anderen oder mehrerer Menschen nachweislich gefährdet oder zu gefährden sucht.


zuletzt bearbeitet am: 02.03.2010 - 10:51

 

 

 

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