Ein geradezu RIESIGES Problem heutzutage aus meiner Sicht ist, dass permanent irgendwelche Gesetze beschlossen und verkündet werden, die zumindest die Mehrheit der Bevölkerung gar nicht kennt (zu denen sich also auch niemand davon "selbst und freiwillig verpflichtet hat") und auch gar nicht kennen KANN.
Trotzdem verpflichtet die "Juristenbrut" jeden einzeln Bürger, sich stets "gesetzestreu" zu verhalten, so dass insbesondere "Unkenntnis nicht vor Strafe schützt".
Es geht dabei aber nicht nur um die Strafgesetze, sondern auch um sämtliche "zivilrechtlichen" sowie "verwaltungsrechtlichen" Normen. Alles was das Parlament beschließt (bzw. was die Ministerialbürokratie = Exekutive, sowie die darin inzwischen immer dreister agierenden, d.h. mitregierenden Abgesandten von Privatfirmen den parlamentarischen "Gesetzgeber" beschließen lässt/lassen) , soll "im Namen des Volkes" gelten und von jedem Bürger befolgt werden. Dass das nicht immer als selbstverständlich galt, zeigt die (allerdings vordemokratische, durchaus problematische) "Historische Rechtsschule" von Carl von Savigny (etwa um 1830), die besagte, Recht könne nicht von einem Parlament beschlossen werden, sondern müsse langsam historisch wachsen im Volke.
Aber wenn schon in unseren sogenannten "bürgerlichen" Gesellschaften gelten soll, dass das Volk und im einzelnen jeder Bürger das befolgen muss, was die "Volksvertreter" jeweils beschlossen haben, dann möchte ich gerne zu zwei Einschränkungen dringend raten:
Zum einen sollte die Bevölkerung eine umfassende Notbremse haben, d.h. durch Volksveto-Entscheid (ähnlich wie in Art. 75 der italienischen Verfassung geregelt, nur besser, nämlich freiheitlicher) zu ALLEN Gesetzen und Gesetzesteilen mehrheitlich NEIN sagen dürfen. UMFASSEND und zu ALLEN meint hier, dass freilich wie etwa auch in der Schweiz auch das "Budgetrecht", d.h. der "Haushalt" des Parlaments nicht dem Volksveto verwehrt sein darf. In der Schweiz wäre niemals möglich gewesen, dass 2005 die CDU/CSU im Bundestagswahlkampf die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 18 % ankündigte, die SPD jegliche Erhöhung ablehnte, ab 2006 dann von diesen beiden Parteien beschlossen sogar 19 % MwSt. galt und die Bevölkerung sich dies einfach gefallen ließ.
Wie gesagt, das Budget muss vom Volksvetorecht mitumfasst sein, zumal das nicht das Geld der Parlamentarier oder der Regierung ist, das von eben diesen verprasst wird, sondern unser Geld, das Geld des Volkes. In der Schweiz gilt bezeichnenderweise eine Mehrwertsteuer von höchstens 6,5 % (und mindestens 2 %).
Und der Volksvetoentscheid muss auch Vorrang haben vor sämtlichen höchstrichterlichen Urteilen, zumindest in der Regel, also grundsätzlich (bei wenigen Ausnahmen) auch vor Entscheiden des Bundesverfassungsgerichts. Bezeichnenderweise hat die Schweiz überhaupt kein Bundesverfassungsgericht, weil bei ihr das Volk durch Referendum oberster Verfassungsrichter ist.
Zum zweiten sollten die Gesetze wenigstens möglichst deutlich lesbar sein, ohne dass ein Bürger den sehr teuer kostenpflichtigen Dienst eines Juristen beanspruchen oder auf eigene Faust einen umfangreichen Kommentartext studieren muss. Unklarheit des Gesetzestextes darf nicht wie derzeit zu Lasten und Kosten des Lebensrisikos des Bürgers gehen, sondern zu Lasten und Kosten des Staates bzw. des jeweiligen Gesetzgebers.
Zudem sollte kein höchst- oder letztrichterliches Urteil etwas in einen Gesetztext hineindeuten dürfen, was kein normaler Bürger aus eben diesem Text ohne fremde Hilfe herauslesen kann. Eine solche Änderung des Gesetzestextes soll, um Gültigkeit zu erlangen, künftig erfordern, dass das betreffende Gericht den Gesetzgeber anweist, innerhalb von längstens 6 Monaten seit Urteilssprechung den Wortlaut des Gesetzes in ganz bestimmter Weise abzuändern. Bleibt der Gesetzgeber untätig (etwa wie üblich aus purer Faulheit), dann gilt nach diesen 6 Monaten der Wortlaut, den das jeweilige Gericht vorschreibt, und zwar kraft Gerichtsurteil.
Diese beiden Korrekturmaßnahmen an unserem sogenannten "Rechtsstaat" halte ich allerdings für unverzichtbar, schon allein um endlich Schluss zu machen mit dem äußerst dümmlichen Gerede sehr vieler, wenn nicht aller, Juristen, wir seien "vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand". Dieses miese Geschwätz zeigt überdeutlich, dass wir keineswegs in dem vielbeschworenen "Rechtsstaat" leben, sondern in einem sehr schlimmen "Willkürstaat", der noch dazu Menschengesetze mit Naturgesetzen verwechselt.