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Bew'punkte: 0

Initiator:
Matthias Leonhard Jonathan
02.03.2010
10:58 Uhr

15. Organisation und Verwaltung

Jeder Mensch entscheidet freiwillig über den Beitritt zu Gemeinschaften und ist zur Gründung von Gemeinschaften berechtigt.

Jede Gemeinschaft beschließt eigenständig und individuell ihre Regierungs-, bzw. Verwaltungsform. Niemand jedoch darf zum Beitritt und zum Verbleiben in einer Gemeinschaft gezwungen werden.

Vertragliche Verpflichtungen, die aus dem Beitritt oder durch das Nutzen ➔ Beitrag komplett anzeigen …

 

 

 

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