Initiator:
Matthias Leonhard Jonathan
02.03.2010
10:58 Uhr
Jeder Mensch entscheidet freiwillig über den Beitritt zu Gemeinschaften und ist zur Gründung von Gemeinschaften berechtigt.
Jede Gemeinschaft beschließt eigenständig und individuell ihre Regierungs-, bzw. Verwaltungsform. Niemand jedoch darf zum Beitritt und zum Verbleiben in einer Gemeinschaft gezwungen werden.
Vertragliche Verpflichtungen, die aus dem Beitritt oder durch das Nutzen ➔ Beitrag komplett anzeigen …
[1]