14. Geldwesen
Das Geldwesen ist frei. Ein Zwang zur Annahme von Geld als Tauschmittel ist unzulässig.
Jeder ist berechtigt eigene Zahlungsmittel in Umlauf zu bringen und die Regeln dafür zu bestimmen, insoweit diese für alle gerecht und mathematisch korrekt sind. Betrügerische Systeme sind verboten.
Neben dem privaten Geld, soll es parallel auch eine gemeinsame Währung oder Verrechnungseinheit geben, ➔ Beitrag komplett anzeigen …
06.03.2010 - 18:20 N. M.
59 Beiträge
1. – Demurrage
Ich würde unterscheiden zwischen zum einen erlaubtem "Hortzins" (demurrage, siehe dazu Wikipedia) und zum anderen verbotenem "Raffzins". Das Wort "Zins" ganz abzuschaffen, wird wohl nicht gelingen. Die "demurrage" ist übrigens auch durchaus anerkannt als sogenannter "negativer Zins" (den ich "Hortzins" nennen möchte), der also das Horten von Geld kostenpflichtig macht.
Den Zinsesz ➔
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Ich würde unterscheiden zwischen zum einen erlaubtem "Hortzins" (demurrage, siehe dazu Wikipedia) und zum anderen verbotenem "Raffzins". Das Wort "Zins" ganz abzuschaffen, wird wohl nicht gelingen. Die "demurrage" ist übrigens auch durchaus anerkannt als sogenannter "negativer Zins" (den ich "Hortzins" nennen möchte), der also das Horten von Geld kostenpflichtig macht.
Den Zinseszins sollten wir m.E. allerdings gänzlich abschaffen, indem etwa § 248 Abs.2 BGB, insbesondere § 248 Abs. 2 Satz 2 BGB ersatzlos abgeschafft wird.
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