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Initiator:
Matthias Leonhard Jonathan
02.03.2010
10:45 Uhr

1. Menschenrechte

Die Liebe, die Freiheit, das Leben, die Gesundheit und die Unabhängigkeit bilden die Würde des Menschen. Diese unveräußerlichen Menschenrechte sind unantastbar. Sie zu schützen und zu fördern ist die höchste Pflicht jedes einzelnen Menschen und jeder menschlichen Gemeinschaft.


zuletzt bearbeitet am: 02.03.2010 - 10:50

 

 

03.03.2010 - 20:11 Werner Winkler
Werner Winkler
470 Beiträge www.wernerwinkler.de

1. – Grundrechte?

Gehören nicht ein paar mehr Rechte zu den Menschenrechten?
Haben Sie absichtlich welche weggelassen und wenn ja, mit welcher Begründung?

Hier ein Auszug aus "Wikipedia":

Katalog der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte im Grundgesetz
(...)
1 Schutz der Menschenwürde
2 Freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Person, Recht auf Leben, Recht auf körperliche Unvers ➔ Beitrag komplett anzeigen …

 

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06.03.2010 - 17:40 N. M.
59 Beiträge

2. – Zu "1. Menschenrechte"

Ihre Formulierung ist sehr nahe an juristischer Formulierung. Dieses meinerseits wirklich nicht selbstverständliche große Lob vorab.
Wenn ich darf, möchte ich hier einzelne kritische Anregungen äußern.
Bedenken Sie bitte, dass jedenfalls m.E. die Begriffe "Freiheit" und "Unabhängigkeit" gleichbedeutend, völlig inhaltsgleich sind.
Zudem habe ich mit dem Begriff "Freiheit" folgendes ➔ Beitrag komplett anzeigen …

 

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Beifall klatschen

 

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