Der Fraktionszwang ist gemäß Art.38 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 GG verboten:
"(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Diejenigen, die den Fraktionszwang trotzdem praktizieren, nennen ihn ➔
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Der Fraktionszwang ist gemäß Art.38 Abs.1 Satz 2 Halbsatz 2 GG verboten:
"(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Diejenigen, die den Fraktionszwang trotzdem praktizieren, nennen ihn deswegen lieber "Fraktionsdisziplin", so wie du, Werner, auch dein Thema betitelt hast.
Meines Erachtens könnten wir damit ganz pragmatisch verfahren. Ich sehe zwar durchaus die Problematik, die RA Michael Meier benennt, aber das eigentliche Problem ist m.E. ein ganz anderes.
Ich glaube, dass das eigentliche Problem nicht die politisch inhaltliche Bindung an die jeweilige Partei-Programmatik ist, sondern stattdessen ausschließlich die Abhängigkeit und Bevormundung durch die jeweilige Partei- und Fraktions-FÜHRUNG. Denn diese ist daran interessiert, die jeweiligen Fraktionsmitglieder dadurch zu disziplinieren zwecks Erleichterung ihrer eigenen Führungstätigkeit und zwecks Erhöhung ihrer diesbezüglichen Schlagfertigkeit, d.h. Macht, dass sie die Fraktionsmitglieder zu sogenannter "Geschlossenheit" zwingt und schlicht bedroht, sie andernfalls nicht wieder zur nächsten Wahl nominieren (benennen) zu lassen. Insofern ist dann nicht so sehr die gewählte Fraktionsführung abhängig von den Fraktionsmitgliedern, sondern sind umgekehrt die Fraktionsmitglieder abhängig vom Wohlwollen ihrer Führung.
Diesem autoritären Spuk ließe sich ganz einfach ein Ende bereiten. Allerdings dürften bedauerlicherweise auch die allermeisten Fraktionsmitglieder sehr am Fortbestehen des Fraktionszwangs interessiert sein, weil sie sich dann durch schlichtes obrigkeitshöriges Wohlverhalten ("Ochsentour") die jeweils nächste Nominierung sichern können.
Dem Spuk lässt sich ein Ende bereiten insbesondere dadurch, dass es keine starren Bewerber-Listen mehr geben dürfte, sondern jede/r Wahlberechtigte zu JEDEM und JEDER Bewerber/in (Schluss mit "one man - one vote") eine einzige JA- oder NEIN-stimme abgeben darf, also die Bewerber/innen-Reihenfolge jeder Liste durch die Wähler/innen letztlich bestimmt werden kann. Das nennt sich VORWAHL und kann am selben Tag der eigentlichen Wahl völlig problemlos erfolgen.
Zudem dürfte aber auch schon die Nominierung (Benennung) der Liste nicht durch die jeweilige Führung vorbestimmt werden, sondern müsste die jeweilige Landesversammlung ihre Landesliste (bei Europawahlen sind auch Bundeslisten erlaubt; und bei Kommunalwahllisten soll freilich auch nichts anderes gelten) ganz frei aufstellen dürfen. Das lässt sich einfach dadurch erreichen, dass gesetzlich jedweder Listenvorschlag eines Parteiorgans verboten wird, stattdessen die Reihenfolge jeder Bewerber/innen/gruppe für die Liste unmittelbar vor dem Wahlgang in der Versammlung AUSGELOST werden muss und dann jedes für die Benennung wahlberechtigte Parteimitglied der Versammlung JEDEM und JEDER einzelnen Bewerber/in eine einzige JA- oder NEINstimme erteilen darf (also genau wie später am Wahltag letztlich die wahlberechtigten Bürger), so dass dadurch die Versammlung selbst insbesondere auch die Reihenfolge auf der Liste ohne Bevormundung durch die Führung höchstselbst bestimmt.
Auf diese Weise würde die jeweilige Parteibasis (seien dies nun Mitglieder oder Delegierte der jeweiligen Partei) die Reihenfolge der Bewerber auf dem Listenvorschlag bestimmen, mithin nicht mehr die Führung.
Freilich lässt sich dies auch ohne gesetzlichen Zwang allein durch Satzungsbestimmung regeln. Aber dies wissen die jeweiligen Führungen offenbar schon seit Jahrzehnten zuverlässig zu verhindern.
Ich glaube, dass eine solche Regelung auch jeglichen Bedenken Rechnung trägt, die Michael Meier hier durchaus berechtigt vorgetragen hat.