Initiator:
Holger Hägele
02.03.2010
13:27 Uhr
Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat).
Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die Möglichkeit der Bekämpfung und Verfolgung von schweren Straftaten ➔ Beitrag komplett anzeigen …
02.03.2010 - 13:30 ![]()
Holger Hägele
160 Beiträge
zuletzt bearbeitet am: 03.03.2010 - 10:24
Es wurde 33-mal applaudiert