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Bew'punkte: 2

Initiator:
Holger Hägele
02.03.2010
13:27 Uhr

Vorratsdatenspeicherung

Vorratsdatenspeicherung bezeichnet die Verpflichtung der Anbieter von Telekommunikationsdiensten zur Registrierung von elektronischen Kommunikationsvorgängen, ohne dass ein Anfangsverdacht oder konkrete Hinweise auf Gefahren bestehen (Speicherung bestimmter Daten auf Vorrat).
Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die Möglichkeit der Bekämpfung und Verfolgung von schweren Straftaten ➔ Beitrag komplett anzeigen …

 

 

02.03.2010 - 13:30 Holger Hägele
Holger Hägele
160 Beiträge

1. – Verfassungsgericht kassiert Vorratsdatenspeicherung

Das Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011.html

http://www.golem.de/1003/73513.html


zuletzt bearbeitet am: 03.03.2010 - 10:24

 

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